Vertrag zur Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)Ob Cloud-Computing, CRM-System, Newsletter oder technische Wartung – sobald personenbezogene Daten im Auftrag weisungsabhängig verarbeitet werden, liegt eine Auftragsverarbeitung (AV) vor. Damit bei einer solchen Verarbeitung von Daten im Auftrag stets der Datenschutz gewährleistet ist, sehen europäische und deutsche Gesetze strenge Auflagen vor.
Die ab dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt einige Änderungen bei der Auftragsverarbeitung mit sich (unter dem alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Auftragsdatenverarbeitung bekannt). Demnach können verschiedene Leistungen, die wir Ihnen gegenüber als unserem Kunden nach Datenverarbeitungen personenbezogener Daten sein (sog. “Auftragsverarbeitung“). Für solche Vertragsverhältnisse verlangt das Gesetz den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen Ihnen als unserem Auftraggeber und uns als Ihrem Auftragnehmer.
Zur Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO, bietet Krutec SoftCon GmbH einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 DSGVO und den übrigen Datenschutzvorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Diesen Vertrag können Sie direkt hier über den unten angefügten Button aufrufen.
Bitte senden Sie uns den von Ihnen ausgefüllten Vertrag unterschrieben an die
in**@kr****.de
oder per Fax an 04203 / 43 78 40 zurück.