Mehrarbeit
Mehrarbeit meint eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit pro Tag. Im Arbeitszeitgesetz in §3 ist die tägliche Arbeitszeit mit acht Stunden festgelegt. Dabei spielt die Tageszeit keine Rolle, jedoch jede Minute, die über die acht Stunden hinausgeht. Bis zu zehn Stunden Arbeitszeit sind insgesamt erlaubt. Der Arbeitnehmer muss jedoch im Durchschnitt acht Stunden pro Tag arbeiten, um unterhalb der Mehrarbeitsgrenze zu liegen. Das Arbeitszeitgesetz geht dabei von einer 40-Stunden Woche bei fünf Arbeitstagen beziehungsweise 48-Stunden-Woche bei einer sechs Tage Woche aus. In beiden Fällen liegt der Durchschnitt dann bei acht Stunden. Wird diese Zeit durch Mehrarbeit überschritten, muss diese innerhalb von 24 Wochen wieder ausgeglichen werden. Gesonderte Regelungen gelten bei Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit. Der Abbau der Mehrarbeitsstunden muss dann innerhalb von zwei, vier oder acht Wochen stattfinden. Hinzu kommt ein Ersatzruhetag an Sonn- und Feiertagen.
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Mehrarbeit beziehen sich auf alle Arbeitnehmer. In §18 des Arbeitszeitgesetzes werden jedoch bestimmte Ausnahmen gemacht. Ausgenommen von dieser Gesetzgrundlage sind leitende Angestellte, Chefärzte sowie Arbeitnehmer, die für das Einstellen und Kündigen von Personal zuständig sind.
Mehrarbeit und Überstunden
Mehrarbeit und Überstunden sind grundsätzlich voneinander zu unterscheiden. Überstunden werden geleistet, wenn der Arbeitnehmer über die im Vertrag festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Überstunden sind im Arbeitszeitgesetz nicht per se vorgesehen, können jedoch vertraglich festgehalten oder vom Arbeitgeber aus ersichtlichen Gründen festgehalten werden. Der Unterschied kann bei Vollzeitmitarbeitenden nicht genau definiert werden, denn diese arbeiten pro Tag die vom Arbeitszeitgesetz angegebene Höchstarbeitszeit. Eine Mehrarbeit über diese acht Stunden hinaus bedeutet auch gleichzeitig, dass der Vollzeitmitarbeiter die vertraglich festgelegten Stunden überschreitet und somit Überstunden macht. Bei Teilzeitmitarbeitenden wird dieser Unterschied deutlicher. Ein Arbeitnehmer in Teilzeit arbeitet weniger als 40 Stunden die Woche und damit im Durchschnitt täglich weniger als acht Stunden. Arbeitet Mitarbeiter A normalerweise sechs Stunden pro Tag und bleibt an einem Tag eine Stunde länger, so handelt es sich um Überstunden. Diese eine Stunde liegt über der vertraglich festgelegten Arbeitszeit. Werden aus dieser einen Stunde jedoch drei, so handelt es sich nach der zweiten Stunde um Mehrarbeit, da die gesetzlichen acht Stunden überschritten werden. Mehrarbeit bei Teilzeit ist daher erst dann gegeben, wenn der Angestellte die Höchstarbeitszeit von acht Stunden überschreitet.
Um den Überblick über die geleisteten Stunden zu behalten, werden die Arbeitsstunden aufgezeichnet. Das ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber von Vorteil. So kann genau nachvollzogen werden, wie viele Stunden geleistet wurden, die Plus- und Minusstunden addiert und Mehrarbeit beziehungsweise Überstunden rechtzeitig abgebaut oder vergütet werden. Mit der Zeiterfassung von Krutec behalten Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit alle Stunden im Blick.