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  • 5. Februar 2024
  • HR-Lexikon
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Akkordarbeit

Akkordarbeit bezeichnet eine Form der Arbeitsorganisation, bei der die Entlohnung nicht nach der geleisteten Zeit, sondern nach der Menge oder dem Umfang der produzierten oder bearbeiteten Arbeit erfolgt. Akkordarbeit ist besonders in industriellen Branchen verbreitet, wo repetitive Aufgaben in hoher Stückzahl ausgeführt werden. Der Begriff „Akkordarbeit“ leitet sich von dem Wort „Akkord“ ab, das im musikalischen Kontext eine Einigung auf eine bestimmte Abfolge von Tönen beschreibt. Ähnlich erfolgt bei der Akkordarbeit eine Einigung auf eine bestimmte Menge oder Anzahl von Arbeitsaufgaben.

Akkordarbeit und Arbeitsrecht

Regelungen zur Akkordarbeit sind im Dienst- beziehungsweise Individualvertrag festgeschrieben. Darüber hinaus können sie im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung verankert sein. Das Gesetz verlangt hier die Schriftform. Dabei dürfen für die Akkordarbeit laut Arbeitsrecht schwangere Frauen, stillende Mütter sowie Jugendliche nicht hinzugezogen werden. Abgesehen davon müssen Arbeitgeber im Vorfeld transparente Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe festlegen, die wiederum sicherstellen, dass die Akkordarbeit mit dem geltenden Arbeitsrecht im Einklang steht. Hierzu gehören Regelungen zur Arbeitszeit, Pausenregelungen sowie Schutzmaßnahmen, um eine Überlastung zu verhindern. Deswegen raten wir Unternehmen unter anderem bei der Zeiterfassung ihrer Mitarbeiter auf eine digitale Lösung zu setzen. Das Arbeitszeiterfassungssystem von Krutec gewährt auf diese Weise beispielsweise eine Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sowie der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und entschlackt gleichzeitig die betriebsinterne Buchhaltung.

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