Brückenteilzeit
Brückenteilzeit bezeichnet ein Arbeitszeitmodell, das seit dem 1. Januar 2019 gilt. Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete Teilzeit mit einem Rückkehrrecht des jeweiligen Arbeitnehmers in seine vorherige Arbeitszeit. Voraussetzung für die Brückenteilzeit ist, dass der Arbeitgeber mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis des Arbeitgebers, der die Brückenteilzeit in Anspruch nehmen möchte, länger als sechs Monate bestehen. Außerdem dürfen keine betrieblichen Gründe gegen die Brückenteilzeit vorliegen, die den Workflow, die Organisation oder die Sicherheit im Unternehmen beeinträchtigen würden. Kleine und mittelständische Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Angestellte beschäftigen, brauchen zudem nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf befristete Teilzeit gewähren – selbst, wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Brückenteilzeit und Brückenteilzeitgesetz
Die Brückenteilzeit ist durch das gleichnamige Gesetz geregelt, das Brückenteilzeitgesetz. Die Voraussetzungen für den Anspruch und der Ablauf des Antragsverfahrens gleichen weitgehend den Bestimmungen für den Anspruch auf unbefristete Teilzeitarbeit. Dafür beantragt der Arbeitgeber mindestens drei Monate vor dem angestrebten Beginn der gewünschten Verringerung in Textform eine vorübergehende Reduzierung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit für einen definierten Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren. Gründe wie die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen brauchen gemäß Brückenteilzeitgesetz für die Antragstellung auf befristete Teilzeit nicht vorliegen.
Befristete Teilzeit digital erfassen
In einer Softwarelösung zur digitalen Zeiterfassung lässt sich befristete Teilzeit flexibel integrieren. Durch die Anpassung der Benutzeroberfläche können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter problemlos ihre spezifische Arbeitszeitvereinbarung eintragen. Die Software von Krutec ermöglicht es beispielsweise, den Beginn und das Ende der Teilzeitarbeit für den vordefinierten Zeitraum festzulegen. Zudem können individuelle Abweichungen oder Änderungen unkompliziert eingetragen werden, was eine präzise Erfassung und Auswertung gewährleistet. Die digitale Zeiterfassungssoftware trägt somit zur effizienten Verwaltung von befristeter Teilzeit bei, indem sie Transparenz schafft und die Compliance mit den vereinbarten Arbeitszeitregelungen erleichtert.