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  • 10. August 2023
  • HR-Lexikon
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Elternzeit

Elternzeit ist ein in der Bundesrepublik Deutschland verankertes Recht, dass es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, sich nach der Geburt eines Kindes unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Zeit für die Betreuung und Erziehung des Kindes aufzuwenden. Eltern in Elternzeit müssen demnach nicht arbeiten, können jedoch 64 Wochenstunden bei gleichzeitiger Elternzeit oder jeweils 32 Wochenstunden in Teilzeit erwerbstätig sein.

Anspruch auf Elternzeit

Der Anspruch auf Elternzeit für bis zu drei Jahre gilt für jedes Elternteil. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der Elternzeit bestehen. Weil das Arbeitsverhältnis demnach während der Elternzeit ruht, besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit, sobald die Elternzeit selbst abgelaufen ist.

Elternzeit von Mitarbeitern und Zeiterfassung

Die Elternzeit von Mitarbeitern wird in der Zeiterfassung festgehalten – beispielsweise mit einer Software zur digitalen Zeiterfassung, um den organisatorischen Vorgang zu erleichtern und stets im Blick zu behalten, welche Angestellten Ihren Anspruch auf Elternzeit wahrnehmen. Eine effektive und vor allem übersichtliche Zeiterfassung ermöglicht es Unternehmen an dieser Stelle, frühzeitig Ersatz für die abwesenden Mitarbeiter einzuplanen, um Engpässe bei der Personalplanung zu vermeiden.

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