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Mitarbeiter nutzt Zeiterfassungsterminal mit Pingerprint beim Betreten des Unternehmens
  • 10. Oktober 2023
  • HR-Lexikon
  • Comments (0)

Gesetzliche Regelung zur Zeiterfassung

Die gesetzliche Regelung zur Zeiterfassung geht aus dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2023 hervor. Demnach ist die gesamte Arbeitszeit von Arbeitnehmern in Deutschland aufzuzeichnen. Hier sind die Arbeitgeber nach § 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in der Verantwortung, in ihrem Unternehmen ein System zu etablieren, mit dem sie der gesetzlichen Regelung zur Zeiterfassung beziehungsweise dem Gesetz nachkommen kann und mit dem die geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden kann.

Zeiterfassungspflicht für Unternehmen

Die Zeiterfassungspflicht für Unternehmen ist eine allgemeine Verpflichtung, die sicherstellt, dass die Arbeitszeiten von Angestellten exakt, übersichtlich und transparent erfasst werden können. Dies schließt neben der Implementierung eines Zeiterfassungssystems auch die Bereitstellung dieses Systems für die Mitarbeiter zur freien Nutzung sowie für die tägliche Anwendung mit ein.

Arbeitszeit­dokumentation mit Softwarelösung

Der Zeiterfassung nach Gesetz kommen Sie am besten mit einer webbasierten Softwarelösung von Krutec nach, mit der die Arbeitszeitdokumentation zu 100 Prozent webbasiert erfolgt. Das bedeutet, dass unsere Software zur Arbeitszeitdokumentation ganz einfach über einen vorhandenen Webbrowser genutzt werden kann, ohne dass zusätzliche Installationen an den Arbeitsplätzen Ihrer Angestellten erforderlich sind. Auf diese Weise erfüllen Sie mit unserer Unterstützung die gesetzliche Regelung zur Zeiterfassung auf effiziente und bequeme Art.

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