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Neue Arbeitnehmerin unterschreibt einen Tarifvertrag
  • 18. April 2024
  • HR-Lexikon
  • Comments (0)

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag stellt eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern dar. Diese Vereinbarung definiert die Pflichten und Rechte sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Zum Beispiel deckt der Tarifvertrag Regelungen zur Arbeitszeit, zur Entlohnung, zu Sondervergütungen, Urlaubstagen und anderen Arbeitskonditionen ab.

Tarifvertrag und Arbeitszeit

In Zusammenhang mit dem Tarifvertrag und der Arbeitszeit kann dieser beispielsweise Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit enthalten, einschließlich Bestimmung über feste Arbeitszeiten oder flexibler Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit oder Teilzeitarbeit. Zudem kann der Tarifvertrag bezüglich der Arbeitszeit die Maximalgrenzen für die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Regelungen für Überstunden und den Freizeitausgleich beinhalten. Insbesondere diese Punkte, die in den Tarifvertrag in Bezug auf die Arbeitszeit einfließen können, müssen dabei immer mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar sein. Deswegen ist für Betriebe eine exakte Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter entscheidend, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen und unter anderem Überstunden beziehungsweise Mehrarbeit korrekt zu dokumentieren.

Arbeitszeitgesetz wahren dank Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag kann aus diesem Grund auch spezifische Bestimmungen zur korrekten Erfassung der Arbeitszeit im Unternehmen enthalten. Darin können Methoden und Instrumente zur Arbeitszeiterfassung festgelegt werden, einschließlich praktischer Lösungen für die digitale Zeiterfassung. Diese Maßnahmen sollen den Prozess der Arbeitszeiterfassung für alle Beteiligten übersichtlich, transparent und einfach gestalten. Seit dem 13. September 2022 besteht in Deutschland eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts – unabhängig vom jeweiligen Tarifvertrag und individueller Arbeitszeit einzelner Angestellter. Während alle Arbeitnehmer gemäß diesem Urteil dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitszeit zu dokumentieren, obliegt es den Arbeitgebern, ein System einzuführen, das es den Mitarbeitern ermöglicht, dieser Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nachzukommen.

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