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  • 10. August 2023
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Urlaubsanspruch berechnen

Bei Ihren Mitarbeitern gilt es, den Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz zu berechnen. Dieses legt in § 3 einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen fest. Werktage umfassen in diesem Fall die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Sonn- und Feiertage sind demnach ausgenommen, wenn es darum geht, den Urlaubsanspruch zu berechnen. Diese Regelung geht von einer Woche mit sechs Arbeitstagen aus.

Urlaub anteilig berechnen

Wenn Sie den Anspruch auf Urlaub für fünf Arbeitstage anteilig berechnen möchten, ist entsprechend eine anteilige Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erforderlich. Dafür wird der gesetzliche Urlaubsanspruch durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche geteilt und mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage multipliziert. Bei einer Woche mit fünf Arbeitstagen beträgt der Urlaubsanspruch somit 20 Arbeitstage.

Urlaubsanspruch: Rechner in der Software zur Zeiterfassung

Nutzen Sie für den Urlaubsanspruch Ihrer Angestellten den Rechner, der in die Krutec-Software für digitale Zeiterfassung integriert ist. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick, über den Resturlaub, ohne selbst eine Berechnung für die einzelnen Mitarbeiter durchführen zu müssen. Hier bietet sich eine Vielfalt an unterschiedlichen Einstellungsmöglichkeiten – beispielsweise ein Kalender pro Mitarbeiter oder eine Jahresansicht für alle Abteilungen und Standorte.

Resturlaub und Co. – digitale Berechnung für verbesserte Übersicht

Die aktuellen Stände über den Resturlaub gehen aus der Berechnung unserer Lösung für die Zeiterfassung Ihrer Mitarbeiter hervor. Das ermöglicht zum einen Ihnen die Übersicht und zum anderen Ihren Angestellten das praktische und papierlose Stellen von Urlaubsanträgen über das Arbeitszeiterfassungssystem. Und das Beste: Dafür ist keine zusätzliche Installation auf den Geräten Ihrer Angestellten nötig, weil die Software zu 100 Prozent webbasiert ist und sich deshalb ganz einfach über den bereits vorhandenen Webbrowser nutzen lässt.

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