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  • 10. August 2023
  • HR-Lexikon
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Verpflichtende Arbeitszeit­erfassung

Die verpflichtende Arbeitszeiterfassung ist durch den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, kurz BAG, vom 13. September 2022 festgelegt worden. Demnach sind alle Arbeitnehmer in Deutschland dazu verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit aufzuzeichnen. Arbeitgeber sind wiederum in der Verantwortung, ein System einzuführen, mit dem die Angestellten der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung nachkommen können und somit die geleistete Arbeitszeit erfassen können. Das BAG bezieht sich mit dieser Regelung zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der am 14. Mai 2019 ein Urteil bezüglich der Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie fällt. Konkret hatte der EuGH entschieden, dass die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die jeweiligen Arbeitgeber der Staaten dazu verpflichten müssen, ein solches System zum Erfassen der täglich geleisteten Arbeitszeit einzurichten.

Arbeitszeiterfassung – Pflicht für Unternehmen

Die Arbeitszeiterfassung ist somit allgemeine Pflicht für Unternehmen. Dabei beschränkt sich die Regelung nicht allein auf ein System zur Arbeitszeiterfassung. Die Pflicht bedeutet ebenfalls, den Arbeitnehmern dieses System zur freigestellten Nutzung zur Verfügung zu stellen und täglichen Gebrauch von diesem zu machen.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung umsetzen

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung setzen Sie am besten mit einer Software für digitale Zeiterfassung von Krutec um. Diese nutzen Sie ganz einfach über den bereits vorhandenen Webbrowser. Eine zusätzliche Installation an sämtlichen Arbeitsplätzen Ihrer Angestellten ist damit nicht notwendig, um Ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nachzukommen.

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