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Angestellte im Gesundheitswesen in Bereitschaftsdienst
  • 13. November 2023
  • HR-Lexikon
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Bereitschafts­dienst

Bereitschaftsdienst bezeichnet Zeiträume, in denen Arbeitnehmer außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit erreichbar sein müssen, um im Bedarfsfall unverzüglich zur Arbeit zu erscheinen. Gleichzeitig bedeutet der Bereitschaftsdienst, dass eine unmittelbare Anwesenheit am Arbeitsplatz selbst nicht notwendig ist. Als Arbeitszeitmodell findet der Bereitschaftsdient vor allem in Branchen wie dem Gesundheitswesen, der Feuerwehr, der Polizei, dem Verkehrswesen sowie in anderen Bereichen, die einen 24-stündigen Betrieb erfordern, Anwendung. Doch was bedeutet der Bereitschaftsdienst für die Arbeitszeit und inwiefern lassen sich das Arbeitszeitgesetz und Bereitschaftsdienst unter einen Hut bringen?

Bereitschaftsdienst und Arbeitszeit

Zeit, die Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst aufbringen, ist Arbeitszeit. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2000 hervor. Entsprechend ist der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu vergüten. Unabhängig von der tatsächlich leisteten Arbeit ist der Bereitschaftsdienst zu 100 Prozent als Arbeitszeit anzurechnen. In Bezug auf das Arbeitszeitgesetz sind beim Bereitschaftsdienst ebenfalls die geltenden Bestimmungen zu Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten einzuhalten. Damit sich Arbeitszeitgesetz und Bereitschaftsdienst gemäß des europäischen Urteils miteinander vereinbaren lassen, wurde das Gesetz 2004 in Deutschland angepasst. Demnach ist der Bereitschaftsdient hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen 48 Arbeitsstunden einer sechstägigen Arbeitswoche in vollem Umfang zu berücksichtigen. Liegt eine gesonderte Betriebsvereinbarung beziehungsweise ein Tarifvertrag vor, können auch mehr als die vorgeschriebenen acht Stunden Arbeitszeit möglich sein. Dies gilt insbesondere in Berufen, in denen der Bereitschaftsdienst regelmäßig oder zu einem erheblichen Umfang anfällt, was 25 bis 30 Prozent der täglichen Arbeitszeit entspricht. Eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Jahr darf dabei jedoch nicht überschritten werden.

Arbeitszeitgesetz mit Bereitschaftsdienst vereinbaren

Um in puncto Arbeitszeitgesetz und Bereitschaftsdienst auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich umso mehr die Nutzung einer Softwarelösung zur digitalen Zeiterfassung. Im Arbeitszeitkonto auf dem Rechner oder in der mobilen App haben sowohl Ihre Angestellten als auch Sie jederzeit die geleisteten Stunden im Blick und stellen somit sicher, dass der Bereitschaftsdienst in Ihrem Unternehmen gesetzeskonform umgesetzt wird.

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