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Frau liegt im Urlaub auf einem Liegestuhl am Strand und unter einer Palme
  • 15. Januar 2024
  • HR-Lexikon
  • Comments (0)

Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, das die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern regelt. Es wurde mit dem Ziel verabschiedet, den Arbeitnehmern jährlich einen angemessenen Erholungsurlaub zu gewährleisten und ihre Gesundheit sowie ihre Leistungsfähigkeit zu schützen. Dafür legt das Bundesurlaubsgesetz einen Urlaubsanspruch fest, der pro Jahr jedem Mitarbeiter zusteht. Damit dient es als Grundlage für die Urlaubsregelung in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen.

Bundesurlaubsgesetz und Urlaubsanspruch

Eines der Hauptelemente im Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaubsanspruch. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat gemäß dem BUrlG einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser Mindesturlaubsanspruch beläuft sich auf 24 Tage im Jahr. In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen zwölftel Jahresurlaub für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Erst nach Ablauf dieser sechsmonatigen Wartezeit besteht gemäß Bundesurlaubsgesetz der volle Urlaubsanspruch. Einmal erfüllt, muss die Wartezeit während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses nicht erneut durchlaufen werden. Ab dem zweiten Jahr des Beschäftigungsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer jeweils zu Beginn des Kalenderjahres der gesamte Jahresurlaub zu.

Urlaubs- und Arbeitstage digital erfassen

Urlaubstage werden ebenso wie Arbeitstage beziehungsweise -stunden im Idealfall in einem Arbeitszeiterfassungssystem festgehalten, das Bundesurlaubsgesetz und den individuellen Urlaubsanspruch eines jeden Mitarbeiters berücksichtigt. So lassen sich genommene und zur Verfügung stehende Urlaubstage ganz bequem und auf einem Blick in der Softwarelösung zur digitalen Zeiterfassung von Krutec ablesen.

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