Arbeitszeiterfassung bei Dienstreise
Die Arbeitszeiterfassung bei Dienstreisen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ein wichtiger Aspekt, um während einer Geschäftsreise die geleistete Arbeitszeit korrekt zu erfassen und zu dokumentieren. Ganz gleich, ob es sich um einen Vor-Ort-Termin beim Kunden, um den Aufenthalt der Angestellten auf einer Messe oder um den Besuch von Fort- und Weiterbildungen beziehungsweise Tagungen handelt: Eine effektive Arbeitszeiterfassung bei Dienstreisen ermöglicht es Unternehmen, die Arbeitszeit der Mitarbeiter genau zu verfolgen, Arbeitszeitsalden zu verwalten und die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften sicherzustellen. Doch wie lässt sich die Arbeitszeiterfassung bei Dienstreisen am besten und vor allem am einfachsten gestalten?
Zeiterfassung auf der Dienstreise – Arbeitszeit digital erfassen
Am bequemsten lässt sich die Zeiterfassung auf Dienstreisen mit einer webbasierten Software für digitale Zeiterfassung umsetzen, weil diese sich ohne eine zusätzliche Installation auf allen mobilen Endgeräten nutzen lässt: Vom Desktop-PC an den Arbeitsplätzen über Laptops für unterwegs bis hin zum Arbeitshandy. Ihre Mitarbeiter können die Zeiterfassung auf einer Dienstreise somit ebenso leicht realisieren wie in Präsenz.
Ist die gesamte Geschäftsreise Arbeitszeit?
Auf einer Dienstreise oder Geschäftsreise ist die Arbeitszeit grundsätzlich die gleiche wie am Arbeitsplatz, denn auch auf Dienstreisen sind Arbeitnehmer angehalten, Ruhezeiten von mindestens elf Stunden einzuhalten und eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bis auf Ausnahmen nicht zu überschreiten. Es ist jedoch möglich, dass eine Geschäftsreise entweder innerhalb der regulären Arbeitszeit als auch außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet. Die Reisezeit für eine Dienstreise gilt dann als Arbeitszeit, wenn sie zum Arbeiten genutzt wird. Die Wahl des Verkehrsmittels ist somit einer der entscheidenden Faktoren, weil im Zug oder im Flugzeug beispielweise E-Mails in der Regel bequem bearbeitet werden können. Wenn der jeweilige Arbeitsnehmer selbst am Steuer sitzt, ist dies natürlich nicht möglich.