Vertrauensarbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit bezeichnet ein Arbeitszeitmodell, dessen Basis das Vertrauen des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern ist. Konkret bedeutet es, dass Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit, die vereinbarten Aufgaben erledigen, ohne dass dabei die Anwesenheitszeiten überprüft werden. Demnach steht bei der Vertrauensarbeitszeit eine zeitliche Präsenz nicht im Vordergrund. Vielmehr gewinnt das Erledigen der Aufgaben an Relevanz. Auf diese Weise soll Vertrauensarbeitszeit im Idealfall eine höhere Produktivität und mehr Eigenverantwortung für die Mitarbeiter erreicht werden. Doch wie gestaltet es sich bei Vertrauensarbeitszeit mit der Zeiterfassung der Mitarbeiter?
Vertrauensarbeitszeit bei digitaler Zeiterfassung von Mitarbeitern
Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit sind in Bezug auf die Zeiterfassung angehalten, die vereinbarten Aufgaben fristgerecht zu erledigen, wobei der Arbeitgeber jedoch weder die Zeiten noch die Dauer der Arbeit des Arbeitnehmers kontrolliert. Stattdessen wird allein der Output des Mitarbeiters bewertet. Die eigenverantwortliche Planung und Dokumentation der Arbeitszeiten obliegt dem Arbeitnehmer – vorausgesetzt, er hält sich an die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Die Verantwortung für die Einhaltung von Höchst- und Normalarbeitszeiten sowie der Ruhezeiten liegt weiterhin beim Arbeitgeber. Wird eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden überschritten, ist auch bei Vertrauensarbeitszeit die Zeiterfassung verpflichtend. Gemäß der Aufbewahrungsfrist für Stundenzettel sind diese Aufzeichnungen wiederum mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.
Gerade in flexiblen Modellen hinsichtlich der Zeiterfassung Ihrer Mitarbeiter bietet sich eine Softwarelösung zur digitalen Zeiterfassung an da sie die Flexibilität und Eigenverantwortung dieses Modells unterstützt. Die Zeiterfassung können Mitarbeiter bequem von überall aus erledigen, was die sowohl die Dokumentation der Arbeit als auch die Personalplanung langfristig erleichtert.