Krutec Logo
  • Home
  • Lösungen

    Hauptmodule

    Zeiterfassung

    Arbeitszeiterfassung für Ihr Unternehmen. Schnell und unkompliziert Zeiten erfassen

    Zutrittskontrolle

    Für Personal und Besucher mit passgenauer Hardware für Ihre Standorte

    Zusatzmodule

    Self-Service

    Mitarbeiterportal mit Urlaubsplaner, Überstundenanträge

    Projekte

    Aufträge und Tätigkeiten pro Mitarbeiter erfassen und auswerten

    Planung

    Schichtplanung des Personals. Projekt- und Kostenstellenplanung

    Webterminal

    Zeiterfassung über den Webbrowser am Arbeitsplatz oder zu Hause

    Personalcheck

    Live-Übersicht der Anwesenheiten und Abwesenheiten des Personals

    Smartphone App

    Zeiterfassung, Projekterfassung und Urlaubsplaner für iPhone & Android

  • Kontakt
  • Support
Krutec Logo

HR-Software

Cloudbasiert oder On-Premise

Home

Lösungen
Zeiterfassung

Arbeitszeiterfassung für Ihr Unternehmen. Schnell und unkompliziert Zeiten erfassen

Zutrittskontrolle

Für Personal und Besucher mit passgenauer Hardware für Ihre Standorte

Self-Service

Mitarbeiterportal mit Urlaubsplaner, Überstundenanträge

Projekte

Aufträge und Tätigkeiten pro Mitarbeiter erfassen und auswerten

Planung

Schichtplanung des Personals. Projekt- und Kostenstellenplanung

Webterminal

Zeiterfassung über den Webbrowser am Arbeitsplatz oder zu Hause

Personalcheck

Live-Übersicht der Anwesenheiten und Abwesenheiten des Personals

Smartphone App

Zeiterfassung, Projekterfassung und Urlaubsplaner für iPhone & Android

Kontakt

Support

Demo vereinbaren
  • 12. Februar 2024
  • HR-Lexikon
  • Comments (0)

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung ist die Bezeichnung für eine Beschäftigung, die im Vorfeld auf insgesamt 70 Arbeitstage oder nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr begrenzt ist und die nicht berufsmäßig ausgeübt wird, sofern das monatliche Entgelt 538 Euro übersteigt. Es ist erforderlich, dass die kurzfristige Beschäftigung entweder vertraglich oder durch die Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt ist. Letzteres gilt beispielsweise für Saisonarbeitskräfte. Weiterhin sind bei kurzfristiger Beschäftigung weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer verpflichtet, Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Der Arbeitgeber ist jedoch dazu verpflichtet, Beiträge zur Unfallversicherung zu entrichten. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten der Minijob-Zentrale das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes melden. Diese Meldung umfasst die Angabe, ob ein privater oder gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht.

Kurzfristige Beschäftigung und Minijob

Kurzfristige Beschäftigung und Minijob hängen insofern zusammen, dass kurzfristige Beschäftigung und Minijob zeitgleich ausgeübt werden dürfen: Wie eingangs bereits erwähnt, ist die kurzfristige Beschäftigung an die Bedingung gebunden, dass sie ein Entgelt von 538 Euro im Monat nicht übersteigt. 538 Euro ist wiederum der Lohn, den ein Minijob seit Januar 2024 pro Monat einbringen darf. Dies hängt damit zusammen, dass die Verdienstgrenze für kurzfristige Beschäftigung und Minijob seit Oktober 2022 dynamisch an die Steigerung des Mindestlohns gekoppelt ist. Demnach können die kurzfristige Beschäftigung und der Minijob das Gleiche sein, wenn die entsprechenden Kriterien zur zeitlichen Terminierung des Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sind.

Kurzfristige Beschäftigung: Arbeitszeit digital erfassen

Auch die kurzfristige Beschäftigung unterliegt dem Arbeitszeitgesetz sowie den gesetzlichen Regelungen zur Zeiterfassung, also der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. Um diesen nachzukommen setzen Unternehmen für die Zeiterfassung ihrer Mitarbeiter idealerweise auf digitale Arbeitszeiterfassungssysteme, wie die praktische Softwarelösung von Krutec. Mithilfe von moderner Technologie und digitalen Tools können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitsstunden präzise dokumentieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Die Nutzung digitaler Zeiterfassungssysteme ermöglicht eine transparente und effiziente Verwaltung der Arbeitszeit, insbesondere in dynamischen Arbeitsumgebungen, wie sie bei kurzfristigen Beschäftigungen und Minijobs häufig vorkommen. Dies trägt zum einen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei und erleichtert zum anderen auch die Abrechnung und verbessert die Kommunikation zwischen den Beteiligten.

Produkte
  • Zeiterfassung
  • Zutrittssystem
  • Self-Service
  • Projekterfassung
  • Schichtplanung
  • Mobile Erfassung
Unternehmen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Support
  • Partner werden
Rechtliches
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
Fachwissen
  • HR-Lexikon
Krutec Logo

Krutec SoftCon GmbH
Carsten-Dreßler-Straße 20
28279 Bremen

© 2025 Krutec SoftCon GmbH

So erreichen Sie uns

Kontaktformular Wir rufen zurück Telefon +49 4203 43780 E-Mail info@krutec.de Demo buchen Termin auswählen