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  • 12. Februar 2024
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Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung ist die Bezeichnung für eine Beschäftigung, die im Vorfeld auf insgesamt 70 Arbeitstage oder nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr begrenzt ist und die nicht berufsmäßig ausgeübt wird, sofern das monatliche Entgelt 538 Euro übersteigt. Es ist erforderlich, dass die kurzfristige Beschäftigung entweder vertraglich oder durch die Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt ist. Letzteres gilt beispielsweise für Saisonarbeitskräfte. Weiterhin sind bei kurzfristiger Beschäftigung weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer verpflichtet, Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Der Arbeitgeber ist jedoch dazu verpflichtet, Beiträge zur Unfallversicherung zu entrichten. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten der Minijob-Zentrale das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes melden. Diese Meldung umfasst die Angabe, ob ein privater oder gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht.

Kurzfristige Beschäftigung und Minijob

Kurzfristige Beschäftigung und Minijob hängen insofern zusammen, dass kurzfristige Beschäftigung und Minijob zeitgleich ausgeübt werden dürfen: Wie eingangs bereits erwähnt, ist die kurzfristige Beschäftigung an die Bedingung gebunden, dass sie ein Entgelt von 538 Euro im Monat nicht übersteigt. 538 Euro ist wiederum der Lohn, den ein Minijob seit Januar 2024 pro Monat einbringen darf. Dies hängt damit zusammen, dass die Verdienstgrenze für kurzfristige Beschäftigung und Minijob seit Oktober 2022 dynamisch an die Steigerung des Mindestlohns gekoppelt ist. Demnach können die kurzfristige Beschäftigung und der Minijob das Gleiche sein, wenn die entsprechenden Kriterien zur zeitlichen Terminierung des Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sind.

Kurzfristige Beschäftigung: Arbeitszeit digital erfassen

Auch die kurzfristige Beschäftigung unterliegt dem Arbeitszeitgesetz sowie den gesetzlichen Regelungen zur Zeiterfassung, also der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. Um diesen nachzukommen setzen Unternehmen für die Zeiterfassung ihrer Mitarbeiter idealerweise auf digitale Arbeitszeiterfassungssysteme, wie die praktische Softwarelösung von Krutec. Mithilfe von moderner Technologie und digitalen Tools können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitsstunden präzise dokumentieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Die Nutzung digitaler Zeiterfassungssysteme ermöglicht eine transparente und effiziente Verwaltung der Arbeitszeit, insbesondere in dynamischen Arbeitsumgebungen, wie sie bei kurzfristigen Beschäftigungen und Minijobs häufig vorkommen. Dies trägt zum einen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei und erleichtert zum anderen auch die Abrechnung und verbessert die Kommunikation zwischen den Beteiligten.

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