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Bauarbeiter mit einem gelben Sicherheitshelm vor einer Baustelle mit Bagger
  • 29. August 2024
  • HR-Lexikon
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Schmutzzulage

Die Schmutzzulage ist ein Erschwerniszuschlag, der Arbeitnehmern als finanzieller Ausgleich gezahlt wird, wenn sie unter besonders schwierigen, schmutzigen oder anderweitig unangenehmen Arbeitsbedingungen tätig sind. Damit stellt die Schmutzzulage sicher, dass die Beschäftigen für diese zusätzlichen Belastungen, die ihnen durch die Arbeit entstehen, entsprechend entlohnt werden. Zu diesen Belastungen gehören neben dem Schmutz auch Kälte, Hitze, Nässe, Lärm und Dämpfe.

In welchen Branchen erhalten Beschäftigte den Erschwerniszuschlag?

Der Erschwerniszuschlag ist in Branchen wie dem Metallarbeitersektor zu finden, wo Beschäftigte Lärm, Schmutz, Staub sowie zum Teil unangenehmen Gerüchen ausgesetzt sind. Außerdem ist die Schmutzzulage im (Straßen-)Baugewerbe, im Bergbau, bei Feuerwehr und Polizei, im Krankenhaus sowie für Reinigungskräfte und in der Abfallwirtschaft üblich.

Die Bedingungen für den Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag unterscheiden sich jedeoch grundsätzlich nach Unternehmen und Arbeitsvertrag beziehungsweis Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Manche Arbeitgeber haben feste Richtlinien für die Gewährung der Schmutzzulage, während andere sie individuell und abhängig von den spezifischen Arbeitsbedingungen gewähren.

Schmutzzulage gemäß TVöD

Ein solcher Tarifvertrag ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD. Die Schmutzzulage ist im TVöD vorgesehen, wenn Angestellte eine Tätigkeit ausführen, die eine außergewöhnlich hohe Belastung für sie darstellt. Die Regelung bezieht sich damit ausdrücklich nicht auf berufsbedingte Erschwernisse, die im Rahmen der normalen und typischen Aufgaben des Berufs auftreten. Erschwerniszuschläge in § 23 TVöD wurde am 13. September 2005 festgelegt und zuletzt durch den Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25. Oktober 2020 angepasst, wobei die Schmutzzulage in § 19 TVöD geregelt ist.

Erschwerniszuschlag und Arbeitszeiterfassung

Ein relevantes Thema in Zusammenhang mit dem Erschwerniszuschlag ist die Arbeitszeiterfassung. Eine korrekte Erfassung der Arbeitszeit ist essenziell, um sicherzustellen, dass die Schmutzzulage für die geleistete Arbeit unter widrigen Bedingungen gezahlt wird. Idealerweise erfolgt die Arbeitszeiterfassung deswegen digital mit einem speziellen Zeiterfassungssystem, wie Krutec WEB Zeiterfassung, um die Abrechnung von Zulagen wie der Schmutzzulage zu erleichtern. Die digitale Zeiterfassung ermöglicht eine genaue Dokumentation von Arbeitszeiten und Arbeitsort, was die Grundlage für die Berechnung des Erschwerniszuschlags bildet. Dank Self-Service können Mitarbeiter in dem System zur Arbeitszeiterfassung sogar selbstständig festhalten, an welchen Tagen eine Arbeitserschwernis angefallen ist. Die erfassten Arbeitstage werden eingetragen und können jederzeit in einer praktischen Übersicht eingesehen werden.

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