• Logo Krutec
  • Home
  • Produkte
    • Zeiterfassung
    • Zutrittssysteme
    • Self-Service
    • Projekterfassung
    • Personaleinsatz
    • Mobile Erfassung
  • Partner
  • Kontakt
  • Support
Kaffeetasse neben einem Leuchtkasten mit der Beschriftung „Sunday“
  • 28. März 2024
  • HR-Lexikon
  • Comments (0)

Sonntagszuschlag

Sonntagszuschlag ist eine finanzielle Vergütung, die Arbeitnehmern für ihre Arbeit an Sonntagen gezahlt wird. Diese zusätzliche Zahlung wird in verschiedenen Branchen und Unternehmen üblicherweise als Anreiz für die Mitarbeiter angesehen, an Wochenenden zu arbeiten, die oft als freie Zeit für Familien und soziale Aktivitäten betrachtet werden. Der Sonntagszuschlag ist auch ein Instrument, um die Attraktivität von Arbeitsplätzen zu erhöhen, die Wochenendarbeit erfordern. In verschiedenen Branchen, wie in der Pflege, in der Medizin, in der Gastronomie oder in verschiedenen Zweigen von Industrie und Logistik, ist die Sonntagsarbeit unumgänglich. Doch wie sieht es mit dem Sonntagszuschlag aus: Ist er Pflicht und Arbeitgeber mit Angestellten in Wochenendarbeit gesetzlich vorgeschrieben?

Ist der Sonntagszuschlag gesetzlich vorgeschrieben?

Der Sonntagszuschlag ist gesetzlich prinzipiell nicht vorgeschrieben. Dennoch müssen Arbeitgeber Ihren Angestellten in Sonntagsarbeit einen Ausgleich dafür gewähren. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen daher oft einen Sonntagszuschlag vor, der damit gewissermaßen Pflicht für den Arbeitgeber ist. Zusätzlich regelt das Arbeitszeitgesetz, dass Beschäftigte mit Sonntagsarbeit mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei haben müssen. Unternehmen müssen neben dem Sonntagszuschlag auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausenregelungen einhalten. Außerdem müssen sie den Beschäftigten für jeden Sonntag im Dienst einen Ersatzruhetag anbieten. Dieser muss innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen gewährt werden.

Produkte
  • Zeiterfassung
  • Zutrittssystem
  • Self-Service
  • Projekterfassung
  • Personalplanung
  • Mobile Erfassung
Unternehmen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Support
  • Partner werden
Rechtliches
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
Fachwissen
  • HR-Lexikon
Krutec Logo

Krutec SoftCon GmbH
Mittelwendung 24
28844 Weyhe b. Bremen

© 2025 Krutec SoftCon GmbH

So erreichen Sie uns

Kontaktformular Wir rufen zurück Telefon +49 4203 43780 E-Mail info@krutec.de Demo buchen Termin auswählen