Rufbereitschaft
Rufbereitschaft ist ein Arbeitszeitmodell, das in verschiedenen Branchen und Berufen Anwendung findet. Konkret bezieht sich die Rufbereitschaft auf einen Zeitraum außerhalb der regulären Arbeitszeit, während der ein Arbeitnehmer erreichbar sein muss, um bei Bedarf sofort zur Arbeit gerufen zu werden. Üblicherweise wird die dieser Dienst im Rahmen der Rufbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeiten wie Abenden, Wochenenden oder Feiertagen geleistet und dient dazu, eine kontinuierliche Verfügbarkeit von Arbeitskräften sicherzustellen. Damit ist die Rufbereitschaft insbesondere in Bereichen vonnöten, die eine permanente Einsatzbereitschaft erfordern, wie beispielsweise im Gesundheitswesen oder im Rettungsdienst.
Ist die Rufbereitschaft gemäß Arbeitszeitgesetz Arbeitszeit?
Zeit, die Arbeitnehmer in Rufbereitschaft verbringen ist laut Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Erst wenn ein Arbeitnehmer in Rufbereitschaft arbeiten muss, ist dies Arbeitszeit. Ein prägnantes Beispiel verdeutlicht diesen Sachverhalt: Einige Feuerwehrleute sind zwischen 20 Uhr und 10 Uhr des folgenden Tages in Rufbereitschaft. Mitten in der Nacht werden sie alarmiert, um zu einem Brandeinsatz auszurücken, der zwei Stunden ihrer Zeit in Anspruch nimmst. Diese beiden Stunden werden als Arbeitszeit gewertet, während die restliche Zeit der Bereitschaft als Ruhezeit betrachtet wird.
Jedoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Voraussetzung festgelegt: Arbeitnehmer müssen innerhalb eines bestimmten Rahmens frei wählen können, wo und wie sie ihre Rufbereitschaft verbringen. Werden sie in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt, weil sie innerhalb einer knappen Frist am Arbeitsort sein müssen, kann Rufbereitschaft auch als Arbeitszeit ausgelegt werden.
Rufbereitschaft und Vergütung
Ähnlich verhält es sich in Bezug auf die Rufbereitschaft und ihre Vergütung: Die Zeit der Rufbereitschaft, die nicht als Arbeitszeit sondern als Ruhezeit gilt, muss nicht bezahlt werden. Doch wenn die Angestellten während dieser Zeit arbeiten, steht ihnen bei Rufbereitschaft natürlich eine Vergütung zu. In der Regel erhalten Arbeitnehmer für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ihren regulären Stundensatz. Zusätzlich haben Mitarbeiter, die an Sonntagen, an Feiertagen oder nachts arbeiten, Anspruch auf entsprechende Zuschläge. Viele Unternehmen entscheiden sich bei Rufbereitschaft aber für eine pauschale Vergütung der Rufbereitschaft, unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit während der Bereitschaftszeit. Wenn Mitarbeiter während ihrer Rufbereitschaft zur Arbeit gerufen werden und diese Arbeitszeit erfassen, müssen sie ihrem Arbeitgeber die Anzahl der geleisteten Stunden mitteilen. Wenn sie bereits ihre reguläre Arbeitszeit in dieser Woche geleistet haben, werden die zusätzlichen Stunden als Überstunden betrachtet und entsprechend vergütet.
Digitale Zeiterfassung bei Rufbereitschaft
Digitale Zeiterfassung bei Rufbereitschaft bietet eine effiziente Möglichkeit, die Arbeitszeit während der Bereitschaft genau zu dokumentieren. Moderne Technologien, wie die praktische Softwarelösung von Krutec, ermöglichen eine präzise Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sowie eine transparente Abrechnung von Vergütungen und Zuschlägen. Durch den Einsatz digitaler Lösungen können Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen von einer vereinfachten Verwaltung und einer erhöhten Genauigkeit bei der Abrechnung profitieren. Dies trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Entlohnung für geleistete Arbeit zu gewährleisten. Somit stellt die digitale Zeiterfassung einen wichtigen Bestandteil der modernen Arbeitsorganisation dar, insbesondere in Bezug auf die Rufbereitschaft.