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Homeoffice
  • 4. März 2021
  • Self-Service
  • Comments (0)

Angesichts der pandemischen Lage in Deutschland sollen weiterhin berufliche Kontakte am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Auf dem Corona-Gipfel vom 3. März 2021 haben Bund und Länder daher beschlossen, die Verordnung, welche Arbeitgeber verpflichtet, überall dort Homeoffice zu ermöglichen, wo es umsetzbar ist, bis zum 30. April 2021 zu verlängern.

Es ist wichtig zu wissen, dass auch im Homeoffice die selben gesetzlichen Regelungen zur Zeiterfassung wie im Büro gelten. Mit unserem Webterminal und unserer Zeiterfassung können Sie einfach von zu Hause Buchungen erfassen, ohne dafür Software installieren zu müssen. Zudem können Sie jederzeit Ihre Resturlaubstage, Überstunden, Arbeitszeit und weitere Konten einsehen. Behalten Sie so stets einen Überblick über Ihre geleisteten Stunden und erfassen Sie Ihre Arbeitszeiten gesetzeskonform auch im Homeoffice.

Übrigens:
Zusammen mit unserem Self-Service haben Mitarbeiter die Möglichkeit, ebenfalls online und papierlos, Anträge auf Abwesenheiten zu stellen. Z.B. für Urlaubsanträge oder Dienstreisen. Einfach einen Antrag stellen und der jeweilige Genehmiger prüft diesen und akzeptiert ihn oder lehnt ihn ab. Im Self-Service ist das Webterminal inklusive, heißt, entscheiden Sie sich noch heute für den Self-Service und erhalten Sie das Webterminal und den Personal Check kostenlos dazu. Sprechen Sie uns an und wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.

 

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