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  • 7. Oktober 2024
  • HR-Lexikon
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Jobsharing

Ein Arbeitszeitmodell, bei dem sich zwei oder mehr Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle teilen, nennt man Jobsharing. Jeder der beteiligten Mitarbeiter übernimmt dabei einen Teil der Aufgaben und der Arbeitszeit, sodass die Arbeitsanforderungen der Stelle gemeinsam erfüllt werden. Die Arbeitszeit beim Jobsharing kann dabei gleich oder unterschiedlich auf die Beteiligten aufgeteilt werden.

Vorteile des Jobsharing:

  1. Flexibilität für Arbeitnehmer: Jobsharing ermöglicht Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, insbesondere für Menschen mit familiären Verpflichtungen oder persönlichen Interessen, die eine reduzierte Arbeitszeit erfordern.
  2. Kontinuität und Produktivität: Durch die Zusammenarbeit mehrerer Mitarbeiter können Ausfallzeiten (z. B. durch Urlaub oder Krankheit) besser kompensiert werden. Außerdem bringt das Jobsharing die unterschiedlichen Stärken und Perspektiven der Beteiligten ein, was die Qualität und Produktivität erhöhen kann.
  3. Arbeitgeberattraktivität: Unternehmen, die Jobsharing anbieten, gelten als familienfreundlich und flexibel, was die Rekrutierung und Bindung von qualifizierten Fachkräften fördert.

 

Aber nicht nur Vorteile beim Jobsharing:

  1. Abstimmungsaufwand: Eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Jobsharing erfordert eine intensive Kommunikation und Koordination zwischen den Beteiligten. Ohne klare Absprachen kann es zu Missverständnissen oder Verzögerungen kommen.
  2. Erhöhter Verwaltungsaufwand: Für Arbeitgeber kann Jobsharing zusätzlichen organisatorischen Aufwand bedeuten, da Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und die Personalplanung für mehrere Personen anstelle einer Einzelperson erforderlich sind.
  3. Unterschiedliche Arbeitsstile: Unterschiedliche Arbeitsweisen oder -geschwindigkeiten der Jobsharer können zu Spannungen oder Ineffizienzen führen, wenn die Partner nicht gut harmonieren.

 

Wie kann man die Vorteile vom Jobsharing nutzen?

Jobsharing-Beispiel 1:

Management-Position im Vertrieb: Zwei erfahrene Vertriebsleiter teilen sich eine leitende Position. Der eine übernimmt die interne Koordination und Teamführung, während der andere für Kundenkontakte und strategische Partner verantwortlich ist. Beide arbeiten halbtags, ergänzen sich aber durch ihre verschiedenen Schwerpunkte.

Jobsharing-Beispiel 2:

Sekretariat in einer Anwaltskanzlei: Zwei Sekretärinnen teilen sich eine Vollzeitstelle in einer Anwaltskanzlei. Die eine arbeitet vormittags, die andere nachmittags. Sie teilen sich Aufgaben wie Terminplanung, Korrespondenz und Aktenverwaltung, wobei sie sich regelmäßig abstimmen, um die Übergänge nahtlos zu gestalten.

Jobsharing-Beispiel 3:

Lehrerstelle an einer Schule: Zwei Lehrer teilen sich die Verantwortung für eine Schulklasse. Der eine Lehrer unterrichtet die Klasse montags bis mittwochs, der andere donnerstags und freitags. Sie planen gemeinsam den Lehrplan und besprechen regelmäßig den Lernfortschritt der Schüler, sodass eine durchgängige Betreuung gewährleistet ist.

Jobsharing ist ein flexibles Modell, das sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zahlreiche Möglichkeiten bietet, setzt jedoch eine hohe Kooperationsbereitschaft und Disziplin voraus.

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