Midijob
Midijob bezeichnet eine Form der Beschäftigung, bei der das Arbeitsentgelt oberhalb der monatlichen Minijob-Grenze von 538 Euro liegt. Der sogenannte Übergangsbereich für das Arbeitsentgelt eines Midijobs liegt damit zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro. Die Einführung dieser Gleitzone im Beschäftigungsverhältnis im Jahr 2003 hatte das Ziel, den Übergang von einer versicherungsfreien zu einer versicherungspflichtigen Tätigkeit für Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten. Dies geschah durch die Vermeidung von vollen Sozialabgaben und einem Nettoeinkommensverlust, sobald das Arbeitsentgelt die Minijob-Grenze überstieg. Schließlich unterliegen Midijobs im Unterschied zu geringfügigen Beschäftigungen, den Minijobs, der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Im Übergangsbereich hängt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen von der Höhe des Bruttoarbeitsentgelts ab, während der reguläre Arbeitgeberbeitrag unverändert bleibt. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das gesamte erzielte Arbeitsentgelt entscheidend.
Midijob und Arbeitszeit
Bei Midijobs liegt die Arbeitszeit zwischen 18 und 30 Stunden in der Woche. Pro Tag gilt beim Minijob eine Arbeitszeit von maximal acht Stunden. Grundsätzlich gelten in Bezug auf Midijobs sämtliche Regelungen zur Arbeitszeit, die auch für Vollzeitjobs Anwendung finden – angefangen bei der Pausenregelung bis hin zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. Letzterer kommen Sie als Arbeitgeber am besten nach, indem sie auf digitale Arbeitszeiterfassungssysteme für die Zeiterfassung Ihrer Mitarbeiter mit Midijob setzen. Krutec bietet Ihnen hier die ideale Softwarelösung, die sie sich ohne eine gesonderte Implementierung an den einzelnen Rechnern der Angestellten ganz einfach und intuitiv über den Browser bedienen lässt. Dies ermöglicht eine präzise und effiziente Dokumentation der im Rahmen des Midijobs geleisteten Arbeitszeit, was insbesondere in flexiblen Beschäftigungsverhältnissen von entscheidender Bedeutung ist.