• Logo Krutec
  • Home
  • Produkte
    • Zeiterfassung
    • Zutrittssysteme
    • Self-Service
    • Projekterfassung
    • Personaleinsatz
    • Mobile Erfassung
  • Partner
  • Kontakt
  • Support
Frau sitzt ihrem zukünftigen Vorgesetzten gegenüber und unterschreibt einen befristeten Arbeitsvertrag
  • 9. Januar 2024
  • HR-Lexikon
  • Comments (0)

Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein rechtliches Dokument, das zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer abgeschlossen wird, um die Bedingungen einer zeitlich begrenzten Beschäftigung festzulegen. Im Gegensatz zu einem unbefristeten Vertrag endet ein befristeter Arbeitsvertrag zu einem im Vorfeld festgelegten Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen, die ebenfalls vertraglich geregelt sind. Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet auf diese Weise sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Flexibilität und Klarheit über die Dauer und die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses.

Das Befristungsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Befristungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverträge. So haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemäß des Befristungsrechtes die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis so zu gestalten, dass es zu einem festgelegten Datum ohne die Notwendigkeit einer Kündigung automatisch ausläuft. Diese Regelung ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Laut § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) wird bei befristeten Arbeitsverträgen zwischen zwei Hauptkategorien unterschieden. Einerseits gibt es die zeitliche Befristung mit einem sachlichen Grund, die an einen spezifischen Zweck gebunden ist. Andererseits existiert die zeitliche Befristung ohne einen solchen Grund, die oftmals als „erleichterte Befristung“ bezeichnet wird.

In beiden Szenarien ist es erforderlich, dass der befristete Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten wird. Nach den Vorgaben des Befristungsrechts muss im Vertrag entweder das genaue Datum des Beschäftigungsendes oder die präzise Laufzeit des Arbeitsverhältnisses klar und deutlich festgelegt sein.

Arbeitszeitrecht greift auch bei befristeten Arbeitsverträgen

Das Arbeitszeitrecht greift bei befristeten Arbeitsverträgen prinzipiell genauso wie bei unbefristeten. Damit bleibt das Arbeitszeitrecht vom Befristungsgesetz unberührt. So umfasst das Arbeitszeitrecht unabhängig von der Art des Arbeitsvertrages grundsätzliche Regelungen zur maximalen wöchentlichen Arbeitszeit, zu Ruhepause sowie zu Überstunden und zum Urlaubsanspruch. Um einen Überblick über alle gesetzlichen Vorgaben zu behalten und deren Einhaltung transparent, einfach und anschaulich zu dokumentieren, nutzen Unternehmen idealerweise digitale Softwarelösungen zur Zeiterfassung Ihrer Mitarbeiter. Auf diese Weise stellen Sie gleichzeitig eine Einhaltung der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung sicher. Im Falle des Arbeitszeiterfassungssystems von Krutec gelingt all das ganz einfach über eine Browseranwendung oder alternativ über eine App zur mobilen Zeiterfassung.

Produkte
  • Zeiterfassung
  • Zutrittssystem
  • Self-Service
  • Projekterfassung
  • Personalplanung
  • Mobile Erfassung
Unternehmen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Support
  • Partner werden
Rechtliches
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
Fachwissen
  • HR-Lexikon
Krutec Logo

Krutec SoftCon GmbH
Mittelwendung 24
28844 Weyhe b. Bremen

© 2025 Krutec SoftCon GmbH

So erreichen Sie uns

Kontaktformular Wir rufen zurück Telefon +49 4203 43780 E-Mail info@krutec.de Demo buchen Termin auswählen